Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren
Verfahren zur Verhängung von  Geldbußen zur Ahndung von  Ordnungswidrigkeiten gemäß §§ 35 ff. OWiG.
- 1. Zuständig ist die Verwaltungsbehörde, jedoch ist Übernahme durch die  Staatsanwaltschaft möglich.
- 2. Vorverfahren betreibt die Polizei. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Bei geringfügigen Verstößen kann eine  Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro ausgesprochen werden.
- 3. Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgt  Einstellung oder Erlass des  Bußgeldbescheides.

Lexikon der Economics. 2013.

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